Ich biete Ihnen sowohl kassenärztliche Leistungen sowie privatärztliche Leistungen an.
Warum eine Trennung?
Der Kassenarzt ist an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Jedes Jahr wird seitens der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung eine Vergütung der ärztlichen Leistungen in Euro- Cent (Wert eines Punktes in Euro-Cent) festgelegt/verhandelt.
Das Budget des Vorjahres eines Arztes (also sämtliche Leistungen in Punkten des Vorjahresquartal) legt dann fest, welche Leistungen für den Arzt in Euro Cent vergütet werden. Dies kann dazu führen, dass Ärzte am Ende des Quartals das Volumen des Vorjahres erreicht haben und die Praxis vorzeitig schließen. Es besteht kein wirtschaftlichen Sinn/Anreiz weitere Patienten zu betreuen. Die Ausgaben wären höher als die Einnahmen, denn auch der Arzt in der Praxis ist durch steigende Betriebsausgaben belastet. Allem voran betrifft dies die IT und die Medizinprodukte, die auf hohen Qualitätsniveau angeboten werden. Ständig steigende Ausgaben ohne Anpassung der Honorare von Seiten des Gesetzgebers (Endbudgetierung!) führen zu diesen Veränderungen im Gesundheitswesen. Viele junge Ärzte trauen sich deshalb nicht mehr in die Niederlassung.
Diese Regelungen (Budgetierung) wird seit Jahren von den Ärzten bemängelt und durch die Gesundheitspolitik der letzten Jahre, trotz erheblichen Widerstand der Ärzte, fortgeführt.
Privatärztliche Tätigkeiten sind nicht an Beschränkungen durch ein Budget oder Auflagen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Medikamenten können frei verordnet werden ohne Regresszwang, so wie sie es zur Behandlung ihrer Patienten für notwendig und richtig erachten. Deshalb wählen immer mehr Ärzte diese Form der Abrechnung. Dadurch entsteht weniger Bürokratie, ein wirtschaftlicheres Betreiben der Arztpraxis ist möglich und die Abrechnung erfolgt nach Leistung und Aufwand.
Als Patient eines Privatarztes müssen Sie nicht unbedingt privatversichert sein, sie können die Behandlung auch selbst bezahlen (Selbstzahler).
Manche Ärzte haben keine Zulassung als Vertragsarzt (haben sie abgegeben/oder wollen keine) erhalten. Das hat nichts mit ihrer Qualifikation zu tun. Eine Zulassung kann allein daran scheitern, dass es keinen freien Arztsitz (Bedarfsplanung) gibt obwohl der Bedarf bei den Patienten möglicherweise vorhanden ist (die Vergabe wird von den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung festgelegt/Zulassungsausschuss).
Sofern Sie die Behandlung privat als Selbstzahler beauftragen, rechnet der Privatarzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Hierfür wird ein Vertrag über die privatärztliche Behandlung abgeschlossen, der den Umfang und die gesetzlichen Vorgaben regelt.
Damit steht dem Privatarzt frei, den Umfang der Diagnostik festzulegen, außerhalb der Budgetsteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung. Von Seiten der Berufsordnung der Ärzte bedeutet dies aber nicht, dass der Arzt unsinnige oder unnötige Untersuchungen nur aus kommerziellen Interessen durchführt!
Folgende Leistungen können kassenärztlich bzw privatärztlich abgerechnet werden:
kassenärzliche Leistungen
- lungenärztliche Versorgung
privatärztliche Sprechstunden
( privat versichert oder Selbstzahler)
- lungenärztliche Versorgung sowie
kardiologische und internistische
Versorgung
Dr. Birger Margraf
Facharzt für:
-Pneumologie
-Kardiologie
-Innere Medizin
Bahnhofstraße 37
56410 Montabaur
Telefon: 02602 / 672 99 28
Fax: 02602 / 672 98 17
Mo: 8:00-12:00 / 13:00-17:00
Di : 8:00 -12:00 / 13:00-17:00
Mi : 8:00- 14:00
Do : 8:00- 17:00
Fr : 8:00- 13:00
Notfall: 112
Rettungsdienst: 19222
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
116117